Bevor Jugendliche beschäftigt werden dürfen, bedarf es einer Untersuchung vom Kinder- und Jugendarzt (der sogenannten Erstuntersuchung). Auch bevor Jugendliche eine Ausbildung beginnen, ist diese Erstuntersuchung notwendig.
(§§ 33 ff. JArbSchG).

Den für die Erstuntersuchung benötigten Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Jugendliche unter 18 Jahren mit Wohnsitz in Hamburg gebührenfrei in allen Kundenzentren der Bezirksämter. Er wird der untersuchenden Ärztin/Arzt vorgelegt und dient zur Kostenabrechnung. Die medizinischen Untersuchungskosten werden nicht von den Krankenkassen, sondern vom Amt für Arbeitsschutz übernommen.

Der zukünftige Arbeitgeber erhält eine Bescheinigung über die Untersuchung, die der Jugendliche direkt nach Untersuchung mitbekommt. Diese darf maximal 14 Monate alt sein.